Was bedeutet IPPC?
Die IPPC (International Plant Protection Convention) hat sich im Jahr 2002 auf einen Standard für pflanzengesundheitliche Maßnahmen für Holzverpackungen verständigt.
Daraus resultiert der – ISPM 15 – (Internationaler Standard für Pflanzengesundheitliche Maßnahmen)
Hier geht's zum IPPC.intWas besagt der ISPM 15?
Bei der Ausfuhr/Einfuhr in/aus nicht EU-Länder müssen Holzverpackungen, ab einer Stärke von 6 mm behandelt sein.
Behandelte Holzverpackungen müssen eine Kennzeichnung nach einem vorgegebenen Layout erhalten. (IPPC – Stempel)
Mehr Infos ISPM 15Welchem Zweck dient der ISPM 15?
Dem Schutz der heimischen Wälder vor möglichen Schädlingen, den Nematoden.
Sowie zur internationalen Vereinheitlichung der Einfuhrbestimmungen.
Welche Behandlungsmethoden sind anerkannt?
- Hitzebehandlung (HT)
- Begasung mit Methylbromid (MB) – in Deutschland verboten auch in der EU seit 2010 nicht mehr zulässig
Was ist eine HT – Behandlung (auch bekannt unter IPPC – Behandlung)?
Bei einer HT – Behandlung (heat treatment) wird die Holzware in einer Trockenkammer erhitzt, die Temperatur im Kern des Holzes muss über einen Zeitraum von 30 Minuten, 56°C erreichen.
Wissenswertes zur Trockenkammer:
Die Funktion der Trockenkammer unterliegt strengen und genauen Kontrollen durch das Regierungspräsidium, die Kontrollen finden jährlich statt.
Unter anderem werden die Temperatursensoren, das Gebläse, die Isolation sowie der Behandlungsplan auf den Prüfstand gestellt.
Genauso wird der gesamte Prozess überprüft, von der Lagerung bis zur Markierung der Ware.
Wann braucht Ihre Holzverpackung eine HT – Behandlung?
- bei Ausfuhr in nicht EU – Länder
- bei Vollholz welches stärker als 6 mm ist
Länderliste ISPM 15Wie muss eine IPPC – Kennzeichnung aussehen?
- IPPC – Symbol
- Länderkennung nach ISO 3166
- Registriernummer des Behandlungsbetriebes inkl. Region/Bundesland
- Behandlungsmethode
Die Kennzeichnung muss lesbar, dauerhaft und sichtbar vorzugsweise auf zwei gegenüberliegenden Seiten angebracht werden, und darf nicht handgezeichnet sein.
Fehlannahmen/Fragen zu hitzebehandelter Ware:
Können hitzebehandelte Holzpackmittel schimmeln?
Hitzebehandelte Holzverpackungen haben in etwa die gleiche Feuchtigkeit wie vor der Behandlung, und können somit genauso von Schimmel- oder Bläuepilzen befallen werden wie zuvor.
Um Schimmel möglichst zu vermeiden muss sowohl frische wie auch behandelte Ware richtig gelagert werden.
Lagertipps ispm15/frische PalettenWenn Holz von Schimmelpilzen befallen ist, verliert es an Festigkeit!?
Weder Schimmel noch Bläuebefall verändert die technologischen Eigenschaften des Holzes.
Ist die Behandlung zeitlich begrenzt?
Die Behandlung ist zeitlich unbegrenzt, der IPPC-Stempel „verfällt“ nicht.
IPPC – Paletten sind „begast“!?
Die Begasung mit Methylbromid ist zwar nach der ISPM 15 eine zulässige Behandlung, in Deutschland und mittlerweile auch in der EU ist sie verboten.
Somit ist auch unsere IPPC- Ware nicht „begast“ sondern hitzebehandelt.
Brauchen Holzwerkstoffe wie OSB oder Sperrholz einen IPPC – Stempel?
Nein, da es sich bei Holzwerkstoffen nicht um Vollholz handelt, und diese im Fertigungsprozess unter Verwendung von Klebstoff, Hitze oder Druck, hergestellt werden.
Vorausgesetzt die komplette Holzverpackung besteht aus Holzwerkstoffen und beinhaltet kein Vollholz mit einer Stärke von über 6 mm.
Wird ein Pflanzengesundheitszeugnis für behandelte Holzpackmittel benötigt?
Durch das anbringen der IPPC Markierung, wird ein Pflanzengesundheitszeugnis überflüssig, die Markierung zeigt an, dass eine international anerkannte phytosanitäre Maßnahmen angewendet wurde.
Was bedeutet NIMP 15?
NIMP 15 ist das Französische ISPM 15.
Ist eine Hitzebehandlung gleichzusetzen mit einer Trocknung?
Nein, bei einer Trocknung wird die Holzfeuchte deutlich reduziert (auf unter 20%), während bei der Hitzebehandlung die Holzfeuchte nahezu dieselbe ist wie zuvor, bei der Hitzebehandlung geht es um die Vernichtung möglicher Schädlinge und deren Larven.
Information zur Trocknung